Satzung
Bitte laden Sie unsere Satzung als PDF-Dokument: hier herunterladen
Die Glasschutzkasse auf Gegenseitgkeit von 1923 zu Hamburg hat den Zweck, seine Mitglieder nach Maßgabe seiner Satzung und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen gegen Glasschäden zu versichern.
Jede natürliche oder juristische Person, kann durch Begründung eines Versicherungsverhältnisses Mitglied des Vereins werden.
Der Verein führt den Namen "Glasschutzkasse auf Gegenseitigkeit von 1923 zu Hamburg" und hat seinen Sitz in Hamburg. Er ist ein Versicherungsverein im Sinne von § 211 des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Bitte laden Sie unsere Satzung als PDF-Dokument: hier herunterladen