Glasschutzkasse auf Gegenseitigkeit von 1923 zu Hamburg

Herzlich Willkommen

Die Glasschutzkasse auf Gegenseitgkeit von 1923 zu Hamburg hat den Zweck, seine Mitglieder nach Maß­gabe seiner Satzung und der Allgemeinen Versiche­rungsbedingungen gegen Glasschäden zu versichern.

Jede natürliche oder juristische Person, kann durch Begründung eines Versiche­rungs­verhält­nisses Mit­glied des Vereins werden.

Der Verein führt den Namen "Glasschutzkasse auf Gegenseitigkeit von 1923 zu Hamburg" und hat seinen Sitz in Hamburg. Er ist ein Versiche­rungsverein im Sinne von § 211 des Versicherungs­auf­sichts­ge­setzes.

Hier finden Sie unsere Versicherungsbedingungen:

Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGIB 2008)
Abschnitt "A"


§ 01    Versicherte Gefahr, Versicherungsfall
§ 02    Ausschlüsse Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
§ 03    Versicherte und nicht versicherte Sachen
§ 04    Versicherte Kosten
§ 05    Versicherungsort
§ 06    Anspassung der Versicherung
§ 07.1 Entschädigung als Sachleistung
§ 07.2 Entschädigung als Geldleistung
§ 08    Zahlung und Verzinsung der Entschädigung
§ 09    Wohnungswechsel
§ 10    Besondere gefahrenerhöhende Umstände


Allgemeiner Teil der Versicherungsbedingungen für die Sachversicherung 2008
Abschnitt "B"


§ 01   Anzeigenpflicht des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters
          bis zum Vertragsschluss
§ 02   Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit, Folgen verspäteter Zahlung
          oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie
§ 03   Dauer und Ende des Vertrages
§ 04   Folgeprämie
§ 05   Lastschriftverfahren
§ 06   Ratenzahlung
§ 07   Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
§ 08   Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
§ 09   Gefahrenerhöhung
§ 10   Überversicherung
§ 11   Mehrere Versicherer
§ 12   Versicherung für fremde Rechnung
§ 13   Aufwendungsersatz
§ 14   Übergang von Ersatzansprüchen
§ 15   Kündigung nach dem Versicherungsfall
§ 16   Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
§ 17   Anzeigen; Willenserklärungen; Anschriftenänderungen
§ 18   Vollmacht des Versicherungsvertreters
§ 19   Repräsentanten
§ 20   Verjährung
§ 21   Zuständiges Gericht
§ 22   Anzuwendendes Recht


Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung
(PK AGIB 2008)

0730   Sachen und Sachteile nicht aus Glas
0750   Versicherte Sachen
0780   Verhaltens- und Wissenszurechnung, Vertretung